Planfeststellungsbeschlüsse
Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau oder den Ausbau von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ersetzt jedoch nicht die individuelle oder öffentliche Zustellung der Planfeststellungsbeschlüsse und lässt deshalb keine Rückschlüsse auf die Rechtsbehelfsfristen zu. Die Planfeststellungsbeschlüsse und die festgestellten Planunterlagen werden zwei Wochen lang bei den im jeweiligen Beschluss (siehe Hinweis am Ende) genannten Gemeinden zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden von den betroffenen Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht. Der Inhalt der Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet veröffentlicht.