PRESSEMITTEILUNG 14/2025

Weilheim, den 10.03.25

B 2 - Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen mit Wanktunnel

Staatliches Bauamt Weilheim beantragt Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Oberbayern

Das Staatliche Bauamt Weilheim hat mit offiziellem Antrag am 6. März 2025 auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens einen weiteren Meilenstein für das Großprojekt „B 2 - Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen mit Wanktunnel“ gesetzt. Das Verfahren läuft federführend bei der Regierung von Oberbayern.

Diese Ortsumgehung ist eine wichtige Entlastung für den Ortsteil Partenkirchen, der nicht nur während der touristischen Hochsaison verkehrlich stark frequentiert ist. Nach dem Bau des Wanktunnels sollen bis zu 16.500 Fahrzeuge am Tag direkt nach dem Südportal des Tunnels Farchant in das Wankmassiv eintauchen und erst oberhalb des Krankenhauses wieder auf die Bundesstraße 2 treffen. Die geplante neue Verbindung soll damit den Durchgangsverkehr möglichst umfänglich aus dem Ortsteil Partenkirchen fernhalten.

„Die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens ist ein entscheidender Schritt in Richtung bauliche Umsetzung der gesamten östlichen Ortsumgehung von Garmisch-Partenkirchen“, erklärt Raphael Zuber, Abteilungsleiter Großprojekte am Staatlichen Bauamt Weilheim. „Wir möchten nun Baurecht auf Grundlage des gesetzlichen Auftrages schaffen, um einer notwendigen verkehrlichen Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger zügig näher zu kommen“, skizziert Zuber weiter.

Das Großprojekt ist im Bundesverkehrswegeplan 2015 im vordringlichen Bedarf mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 3,8 gelistet. Die Kosten der Gesamtmaßnahme beziffern sich derzeit auf 357,5 Mio. € (Stand 12/2023).

Ausblick

Der zeitliche Horizont für ein Baurechtsverfahren mit diesem Umfang ist aus heutiger Perspektive nur schwer zu konkretisieren. Bei guten Bedingungen könnte in ca. zwei bis vier Jahren ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegen. Derzeit kann jedoch nicht prognostiziert werden, ob und wenn ja, wie viele Einwendungen eingehen werden und wie intensiv diese fachlich aufzubereiten sein werden. Zudem ist auch unklar, ob es Klagen gegen diesen Planfeststellungsbeschluss geben wird und welche Hürden möglicherweise vor Gericht genommen werden müss(t)en. Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses müssen die Ausschreibungsunterlagen und die Ausführungsplanung erstellt werden. Hierfür ist bei einem Großprojekt wie diesem mit mindestens zwei Jahren Zeitaufwand zu rechnen. Ein Baubeginn steht - aus heutiger Sicht - somit frühestens ab dem Jahr 2030 im Raum.

Auskunft erteilt:

Herr Zuber, Tel. 0881/990-1210

 

 

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