PRESSEMITTEILUNG 114/2025
Weilheim, den 24.10.25Gehölzpflegemaßnahmen im Winter 2025/2026
Zwischen Oktober 2025 und Februar 2026 Gehölzpflegemaßnahmen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im gesamten Bauamtsgebiet (Landkreise WM-SOG, GAP, STA, LL und TÖL-WOR) - Ziel: Gewährleistung der Verkehrssicherheit - ÜBERSICHT MASSNAHMEN LANDKREIS GAP
Zwischen Oktober 2025 und Februar 2026 werden durch die Straßenmeistereien des Staatlichen Bauamtes Weilheim Gehölzpflegemaßnahmen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im gesamten Bauamtsgebiet - das sind die fünf Landkreise Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Starnberg, Landsberg am Lech und Bad Tölz-Wolfratshausen - durchgeführt. Ziel ist insbesondere die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
Die Gehölzpflegearbeiten im Bauamtsgebiet kommenden Winter 2025/2026 umfassen den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen sowie die Entnahme von geschädigten Bäumen, deren Bruch- und/oder Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. In erster Linie dient die Gehölzpflege der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.
Das Auf-Stock-Setzen von Hecken und Sträuchern, das alle zehn bis 15 Jahre stattfindet, dient zudem der Entwicklung stabiler und vitaler Gehölzbestände.
Umfassendere Pflegearbeiten in geschlossenen Gehölzbeständen erfolgen üblicherweise im Winter. Damit kommen das Staatliche Bauamt und seine Straßenmeistereien ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach. Nach Bundesnaturschutzgesetz gilt zwischen 1. März und 30. September ein Fäll- und Schnittverbot, um eine Störung von brütenden Vögeln und anderen Tieren zu vermeiden.
Weitere Informationen zu den Gehölzpflegearbeiten durch den Straßenbetriebsdienst finden Sie hier: Grünpflege
In der Regel werden die Gehölzpflegemaßnahmen von der Straße aus durchgeführt. Aus diesem Grund ist vereinzelt mit Verkehrsbehinderungen durch halbseitige Straßensperrungen zu rechnen. Diese sind jedoch meist nur von kurzer Dauer.
Das Staatliche Bauamt Weilheim möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass auch Privateigentümer dazu verpflichtet sind, ihre Bäume und Gehölz in der Nähe von öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit zu prüfen und ggf. Pflegemaßnahmen zu ergreifen, um diese wiederherzustellen.
Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Die Straßenmeisterei Oberau hat bereits begonnen, Gehölzpflegearbeiten in Murnau durchzuführen. An der B 2 zwischen der Tankstelle Kern und der Tankstelle OMW wurden abgestorbene Eschen und Totholz entnommen. Größere Maßnahmen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind zudem bis Ende Februar 2026 in folgenden Bereichen geplant:
St 2062 (Kocheler Straße) in Murnau auf Höhe des Unfallkrankenhauses
St 2062 zwischen Murnau und Bad Kohlgrub, Höhe Grafenaschau
St 2042, Leutascher Straße, Mittenwald
St 2542 zwischen Klais und Mittenwald: Hier erfolgt am 5. November 2025 eine eintägige Vollsperrung zwischen 08:00 und 16:00 Uhr. Anlieger und Bundeswehr können weiterhin passieren. Für die Anlieger Schmalensee erfolgt eine Umleitung über Mittenwald. Siehe Link zur separaten Pressemitteilung: https://www.stbawm.bayern.de/service/medien/pressemitteilungen/2025/112/index.html
An der St 2372 (Seehauser Straße) auf Höhe des Bahnhofs in Murnau müssen in diesem Winter zudem sechs Eschen gefällt werden, da diese durch das Eschentriebsterben keine ausreichende Verkehrssicherheit mehr aufweisen.
Auskunft erteilt:
Herr Lenker, 0881- 9901020
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