PRESSEMITTEILUNG 113/2025

Weilheim, den 24.10.25

Gehölzpflegemaßnahmen im Winter 2025/2026

Zwischen Oktober 2025 und Februar 2026: Gehölzpflegemaßnahmen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im gesamten Bauamtsgebiet (Landkreise WM-SOG, GAP, STA, LL und TÖL-WOR) - Ziel: Gewährleistung der Verkehrssicherheit

Zwischen Oktober 2025 und Februar 2026 werden durch die Straßenmeistereien des Staatlichen Bauamtes Weilheim Gehölzpflegemaßnahmen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im gesamten Bauamtsgebiet - das sind die fünf Landkreise Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Starnberg, Landsberg am Lech und Bad Tölz-Wolfratshausen - durchgeführt. Ziel ist insbesondere die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Die Gehölzpflegearbeiten im Bauamtsgebiet kommenden Winter 2025/2026 umfassen den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen sowie die Entnahme von geschädigten Bäumen, deren Bruch- und/oder Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. In erster Linie dient die Gehölzpflege der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.

Das Auf-Stock-Setzen von Hecken und Sträuchern, das alle zehn bis 15 Jahre stattfindet, dient zudem der Entwicklung stabiler und vitaler Gehölzbestände.

Umfassendere Pflegearbeiten in geschlossenen Gehölzbeständen erfolgen üblicherweise im Winter. Damit kommen das Staatliche Bauamt und seine Straßenmeistereien ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach. Nach Bundesnaturschutzgesetz gilt zwischen 1. März und 30. September ein Fäll- und Schnittverbot, um eine Störung von brütenden Vögeln und anderen Tieren zu vermeiden.

Weitere Informationen zu den Gehölzpflegearbeiten durch den Straßenbetriebsdienst finden Sie hier: Grünpflege

In der Regel werden die Gehölzpflegemaßnahmen von der Straße aus durchgeführt. Aus diesem Grund ist vereinzelt mit Verkehrsbehinderungen durch halbseitige Straßensperrungen zu rechnen. Diese sind jedoch meist nur von kurzer Dauer.

Das Staatliche Bauamt Weilheim möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass auch Privateigentümer dazu verpflichtet sind, ihre Bäume und Gehölz in der Nähe von öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit zu prüfen und ggf. Pflegemaßnahmen zu ergreifen, um diese wiederherzustellen.

Auskunft erteilt:

Herr Lenker, 0881- 9901020

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