PRESSEMITTEILUNG 23/2024
Weilheim, den 07.03.24Ortsdurchfahrt Greiling: Fahrbahnerneuerung und Gehwegbau (Kreisstraße TÖL 12)
Wiederaufnahme der Arbeiten am 11. März 2024
Nach der Winterpause werden die Arbeiten für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Greiling im Zuge der Kreisstraße TÖL12 wiederaufgenommen. Das Staatliche Bauamt Weilheim führt für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und gemeinsam mit der Gemeinde Greiling sowie den Gemeindewerken Reichersbeuern-Greiling ab Montag, den 11. März 2024 Straßenbauarbeiten durch.
Es ist vorgesehen, diese Arbeiten bis Pfingsten abzuschließen.
Die Tölzer Straße wird von der Einmündung Mühlleiten bis zur Querung des Weiherbachs auf einer Länge von ca. 1,4 km erneuert. Die ersten 800 m konnten bereits letztes Jahr fertiggestellt werden.
Im Zuge dieser Maßnahme wird in der Ortsdurchfahrt Greiling die Kanalisation saniert, die Entwässerung der Straße erneuert, 350 m Leerrohre für Glasfaserkabel verlegt und ca. 200 m neue Gehwege hergestellt. Östlich der Kirche St. Nikolaus müssen geringfügige Schäden behoben und die Entwässerung teilweise erneuert werden. Abschließend wird dort, gemeint ist der Abschnitt der Tegernseer Straße, eine neue Deckschicht aufgebracht.
Die Bauarbeiten beginnen am 11. März im Bereich Bergweg und erfolgen zunächst halbseitig. Anschließend werden Arbeiten Richtung Osten in der gesamten Ortsdurchfahrt Greiling im Zuge der Tölzer- und Tegernseer Straße durchgeführt. Für die abschließende Asphaltierung der Straße wird eine Vollsperrung nötig werden, die nach derzeitigem Kenntnisstand für ca. zwei Wochen aufrechterhalten werden muss. Über die Vollsperrung wird gesondert informiert.
Der überörtliche Verkehr wird auf der B 472 und der B 13 um- bzw. weitergeleitet. Anwohner und Anlieger können den innerörtlichen Bereich sowie private Zufahrten weiterhin anfahren. Es ist möglich, dass die Erreichbarkeit privater Zufahrten aufgrund der auszuführenden Arbeiten in Einzelfällen für einen kürzeren Zeitraum eingeschränkt ist. Die Erreichbarkeit der Einzelhändler und Gewerbebetriebe ist grundsätzlich möglich. Das Staatliche Bauamt Weilheim bittet, die eingerichteten Beschilderungen und den sich ändernden Baufortschritt zu beachten.
Die Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die Einschränkungen und verlängerten Fahrwege gebeten. Alle Beteiligten werden sich für einen möglichst reibungslosen Ablauf einsetzen.
Auskunft erteilen:
Herr Herda, Tel. 0881/990-1140
Herr Glück, Tel. 0881/990-1240