PRESSEMITTEILUNG 127/2023
Weilheim, den 16.11.23Der Straßenbetriebsdienst am Staatlichen Bauamt Weilheim: Gut gerüstet für den Winter 2023/2024
Der Winter kündigt sich mit fallenden Temperaturen, erstem Raureif und bald mit glatten Straßenabschnitten an. Die Straßenmeistereien sind vorbereitet, um die ersten Winterdiensteinsätze zu fahren.
Rund 14.000 Tonnen Streusalz in den Salzhallen in Weilheim, Gilching, Wolfratshausen, Bad Tölz, Oberau, Landsberg und Peiting warten auf ihren Einsatz. Bei Bedarf können kurzfristig bis zu 15.000 Tonnen zusätzlich von den Straßenmeistereien abgerufen werden. Diese Salzvorräte reichen auch bei einem überdurchschnittlichen Winter aus.
Über 1.550 km in fünf Landkreisen
Das Staatliche Bauamt Weilheim betreut ein Straßennetz von über 1.550 km Bundes-, Staats-, und Kreisstraßen in den Landkreisen Starnberg, Landsberg, Weilheim-Schongau, Bad Tölz-Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen. Hierfür werden insgesamt 65 eigene und angemietete Fahrzeuge mit Schneepflügen und Streuautomaten eingesetzt. An besonders gefährdeten Straßenabschnitten werden Schneezäune zur Vermeidung von Schneeverwehungen aufgestellt.
Verlässliche Wettervorhersage unerlässlich
Für einen wirksamen und wirtschaftlichen Winterdienst ist eine möglichst frühzeitige und zuverlässige Wettervorhersage von entscheidender Bedeutung. Den Straßenmeistereien stehen deshalb rund um die Uhr Wetterradarbilder und die Straßenzustands- und Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes sowie Daten von 20 örtlichen Straßenwetterstationen im Amtsgebiet zur Verfügung, die aktuelle Informationen über die Fahrbahntemperatur, Niederschlag und die Salzkonzentration auf der Fahrbahn liefern.
Hohe Verkehrszahlen definieren Einsatzzeiten
Auf überdurchschnittlich hoch belasteten Bundes- und Staatstraßen wie zum Beispiel auf der B 17 südlich von Landsberg oder der B 2 zwischen Starnberg und Garmisch-Partenkirchen ist die Befahrbarkeit von ganz besonderer Bedeutung. Hier wird - falls notwendig - der Winterdienst rund um die Uhr durchgeführt. Das übrige Straßennetz wird vorrangig zwischen 6:00 und 22:00 Uhr in einem befahrbaren Zustand gehalten. Mehr als die Hälfte der Winterdiensteinsätze beginnen aber auch auf diesem Netz bereits vor 4:00 Uhr morgens, um in der Nacht einsetzende Straßenglätte infolge Schnee, Reif oder Eis noch vor dem Beginn des Berufsverkehrs beseitigen zu können.
Ohne Streusalz kein Winterdienst
Der Winterdienst verfolgt den Grundsatz "so viel Salz wie nötig, so wenig wie möglich". Hinsichtlich Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ist das Salz weiterhin das beste Auftaumittel. Durch das Anfeuchten des trockenen Auftausalzes mittels einer Salzlösung (Sole) unmittelbar vor dem Ausstreuen werden die Verluste durch Verwehen und Wegschleudern reduziert und eine gleichmäßigere Verteilung des Salzes auf der Fahrbahn gewährleistet. Deshalb sind alle Räum- und Streufahrzeuge der bayerischen Straßenbauverwaltung mit sogenannten Feuchtsalzstreugeräten ausgerüstet.
Die jüngste Generation der Winterdienst-Fahrzeuge ist mit sogenannten Kombi-Streugeräten bestückt, mit denen je nach Witterungslage sowohl Sole versprüht als auch Feucht- oder Trockensalz ausgebracht werden kann. Bei der Ausbringung von Sole - dies ist bis zu - 5°C möglich - verringert sich die notwendige Salzmenge und es erhöht sich die Wirkdauer auf der Fahrbahn, der Streusalzverbrauch verringert sich im Vergleich zu Feuchtsalz nochmals.
Auch die Autofahrer sollten vorbereitet sein
Selbst der beste Winterdienst kann nicht gewährleisten, dass alle Straßen jederzeit schnee- und eisfrei sind. Deshalb muss jeder Verkehrsteilnehmer bei winterlicher Witterung mit Straßenglätte, Schneeresten, Verwehungen oder bei länger andauernden Schneefällen auch mit einer geschlossenen Schneedecke rechnen.
Wenn zum Beispiel starker Schneefall erst kurz vor dem einsetzenden Berufsverkehr beginnt, wird es für die Mitarbeiter des Straßenbetriebsdienstes schwierig, im dichten Verkehr oder im Stau den festgefahrenen Schnee wie gewohnt zu beseitigen.
Jeder einzelne Verkehrsteilnehmer kann daher einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit im Winter leisten, indem er sein Auto rechtzeitig mit Winterreifen mit ausreichender Profiltiefe ausrüstet - empfohlen wird hier stets „von O bis O“ mit Winterreifen zu fahren, also von Oktober bis Ostern,
indem er vor dem Losfahren das Fahrzeug vollständig von Schnee und Eis befreit,
indem er den Motor nicht im Stand warmlaufen lässt. Das ist nicht erlaubt, kann zu Bußgeldern führen und schädigt obendrein die Umwelt,
indem er sein Fahrverhalten stets den winterlichen Fahrbahnverhältnissen durch reduzierte Geschwindigkeit anpasst,
indem bei plötzlicher Glätte - zum Beispiel in Waldgebieten und insbesondere auf Brücken - behutsam mit dem Gaspedal umgegangen wird und ruckartige Lenkbewegungen möglichst vermieden werden.
Das Staatliche Bauamt Weilheim wünscht zusammen mit den Straßenmeistereien allen Verkehrsteilnehmern auch im kommenden Winter 2023/2024 eine allzeit gute Fahrt.
Auskunft erteilt:
Herr Meister, Tel. 0881/990-1116
kommunikation@stbawm.bayern.de