PRESSEMITTEILUNG 155/2022
Weilheim, den 11.11.22Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer im Nahbereich von Straßen
Hinweise des Staatlichen Bauamts Weilheim zum Start in die Wintersaison
Der Winter kündigt sich mit fallenden Temperaturen, erstem Raureif und bald mit glatten Straßenabschnitten an. Die Straßen von Eis und Schnee zu befreien, ist Kernaufgabe der Straßenmeistereien.
Um die Gefahr von Unfällen mit umstürzenden Bäumen oder Astabbrüchen zu minimieren, möchte das Staatliche Bauamt Weilheim als Straßenbaulastträger von Bundes- und Staatsstraßen sowie den Kreisstraßen in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Starnberg und Weilheim-Schongau mit Hinblick auf den kommenden Winter 2022/2023 und die damit einhergehende Schneebruchgefahr auf die Verkehrssicherungspflicht eines jeden Grundeigentümers im und angrenzend an den Straßenbereich hinweisen.
Öffentliche Straßen, Wege und Plätze sind durch Widmung im Straßen- und Wegerecht dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Hier gilt die sogenannte „strenge Verkehrssicherungspflicht“, also die generelle Pflicht, schädliche Einwirkungen auf die Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Praktisch heißt dies für den Grundstückseigentümer, dass Kontrollen und gegebenenfalls Baumpflegemaßnahmen notwendig sind, damit aufgrund von Umstürzen oder Astabbrüchen auf den genannten Straßen die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird.
Sofern Bäume an einen Weg oder eine Straße grenzen, sollte sich der jeweilige Grundstückseigentümer den Bewuchs ansehen und überprüfen, ob von diesem eine Gefahr für den öffentlichen Verkehr ausgehen könnte.
Die Waldbesitzervereinigungen der fünf Landkreise, die in den Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Bauamts Weilheim fallen - Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen, Landsberg am Lech, Starnberg und Weilheim-Schongau, erhielten kürzlich ein Schreiben, in dem zum Winterauftakt auf ihre Verkehrssicherungspflicht hingewiesen und um deren Kooperation gebeten wurde.
Eine parallel veröffentliche Pressemitteilung, die den Umfang des Winterdiensteinsatzes des Straßenbetriebsdienstes thematisiert und was jeder Verkehrsteilnehmer in Eigenregie zu einem funktionierenden Straßenverkehr in der kalten Jahreszeit beitragen kann, finden Sie hier: https://www.stbawm.bayern.de/service/medien/pressemitteilungen/2022/154/
Auskunft erteilt:
Herr Meister, Tel. 0881/990-1116