PRESSEMITTEILUNG 109test/2022

Weilheim, den 31.08.22

Staatsstraße St 2063, Mühlthal zwischen Starnberg und Gauting

Halbseitige Straßensperrung mit Ampelregelung aufgrund von Straßenschäden durch Hangbewegungen im Mühlthal zwischen Starnberg und Gauting

Das Staatliche Bauamt Weilheim musste aufgrund von Hangbewegungen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit am Donnerstag, den 25. August 2022 an der Staatsstraße St 2063 im Mühlthal zwischen Starnberg und Gauting eine halbseitige Straßensperrung mit Ampelanlage einrichten.

Diese halbseitige Sperrung wurde kurzfristig eingerichtet und wird voraussichtlich bis zur Umsetzung einer Sicherungsmaßnahme bestehen bleiben.

Aktueller Sachstand

Die Staatsstraße verläuft im Bereich der Hangbewegung in unmittelbarer Nähe westlich der Würm.

Auf einer Länge von ca. 120 m wurden im Jahr 2019 im Zuge von Streckenkontrollen Risse am Fahrbahnrand zur Würm festgestellt. Zur Klärung der Situation wurde ein geologisches Gutachten erstellt, das Maßnahmen zur Stabilisierung der Böschung empfiehlt. Die entstandenen Risse wurden umgehend wieder mit flüssigem Asphalt verschlossen, um weitere Hangbewegungen feststellen zu können. Kürzlich sind wieder Risse in der Fahrbahn innerhalb der 120 m entstanden, die auf entsprechende Bewegungen im Untergrund schließen lassen. Es ist zu befürchten, dass die Standfestigkeit der Staatsstraße dadurch in Mitleidenschaft gezogen ist.

Als erste Vorsichtsmaßnahme wurde die Fahrbahn mittels Baken vorsichtshalber vor einigen Monaten bereits eingeengt, um den Fahrbahnrand und die Böschung zur Würm zu entlasten. Weiterer Handlungsbedarf ist aktuell durch die Gefahr eines Versagens der Böschung dringend geboten.

Der Bereich um die Schadstelle wurde nun halbseitig gesperrt, um die Verkehrsbelastung in diesem Abschnitt zu reduzieren. Ziel ist es, eine weitere Destabilisierung dieses Bereichs zu vermeiden. Derzeit laufen weitere Erkundungsmaßnahmen sowie Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt sowie Planungen zur Umsetzung einer geeigneten, dauerhaften baulichen Sicherungsmaßnahme.

Ziel ist es, diese Maßnahme möglichst zeitnah umzusetzen, sodass die halbseitige Straßensperrung baldmöglichst aufgehoben werden kann.

Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die leider nicht vermeidbare Verkehrsbehinderung gebeten.

Auskunft erteilen:

Frau Schweigler, Tel. 0881/990-1139
Herr Schleier, Tel. 0881/990-1212