PRESSEMITTEILUNG 32/2021

Weilheim, den 15.04.21

B 23 Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen mit Kramertunnel: Ab 19. April viertägige, halbseitige Sperrung der B 23

Von Montag, 19. April bis Donnerstag, 22. April werden Erd- und Asphaltarbeiten an der B 23 neben dem Lärmschutzwall im Bereich der Weidlegraben-Siedlung durchgeführt. Halbseitige Sperrung der B 23.

Von Montag, den 19. April 2021 bis Donnerstag 22. April 2021 werden Erd- und Asphaltarbeiten an der B 23 neben dem Lärmschutzwall im Bereich der Weidlegraben-Siedlung durchgeführt. Die B 23 wird dafür halbseitig gesperrt. Für den Neubau der Grundwasserwanne, durch die zukünftig die Werdenfelser Straße nach Burgrain geführt wird, muss die B 23 Richtung Lärmschutzwall verschoben werden, da das südöstliche Ende der geplanten Grundwasserwanne in die Fahrspur Richtung Fernpass ragt. Um die dafür erforderliche Fahrbahnverlegung herstellen zu können, ist eine halbseitige Sperrung der B 23 erforderlich. Der Verkehr wird mit Ampelregelung an der Baustelle vorbeigeführt. Die Sperrung erfolgt von Montag, den 19.04.2021 ab 7:00 Uhr bis Donnerstagabend 22.04.2021. Die halbseitige Sperrung ist für vier Tage erforderlich.

Aufgrund der sehr stark beengten Platzverhältnisse zwischen der Baugrube für die Grundwasserwanne und dem bestehenden Lärmschutzwall ist nur für die Fahrbahn der B 23 ausreichend Platz vorhanden. Der Geh- und Radweg Garmisch-Burgrain kann aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht zwischen der Baugrube der Grundwasserwanne und der B 23 geführt werden. Da der Geh- und Radweg eine wichtige Schulwegverbindung zwischen den Ortsteilen Burgrain und Garmisch ist, muss der Geh- und Radweg hinter den Lärmschutzwall im Bereich Weidlegraben-Siedlung verlegt werden. Die dafür zusätzlich notwendige Kreuzung des Geh- und Radweges mit der B 23 wird mit einer bedarfsgesteuerten Fußgängerampel gesichert.

Für mögliche auftretende Einschränkungen bitten wir um Verständnis.

Auskunft erteilt: 

Herr Wiedemann, Tel. 0881/990-1238