PRESSEMITTEILUNG 130/2021
Weilheim, den 21.10.21Staatsstraße St 2062 Hochwasserfreilegung Murnau - Schwaiganger: Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig - weiteres Vorgehen
Nachdem die Klagefrist gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Höherlegung der Staatsstraße zwischen Murnau und Schwaiganger abgelaufen ist, kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
Wie bereits mehrfach berichtet, plant das Staatliche Bauamt Weilheim die Staatsstraße 2062 zwischen Murnau und Schwaiganger höher zu legen und damit eine Befahrbarkeit auch bei extremen Hochwasserereignissen zu gewährleisten. Dazu wird die Straße um bis zu ca. 2,75 m angehoben. Der Abfluss des Hochwassers wird nach Dammerstellung über eine Vielzahl von Stahlbetondurchlässen, welche den zukünftigen Damm queren werden, sichergestellt.
Für die Maßnahme war ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das nun mit Beschluss der Regierung von Oberbayern vom 09.09.2021 abgeschlossen wurde. Sofern nicht noch innerhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen Klagefrist Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss eingehen, ist der Beschluss Ende dieser Woche rechtskräftig.
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens haben sich gegenüber der vorgelegten Planung keine Änderungen ergeben. Allerdings sind verschiedene Auflagen des Beschlusses einzuhalten und zu berücksichtigen. U. a. dürfen wegen der Vogelbrutzeit im Sommer und dem Winterschlaf der hier vorkommenden Haselmaus ausschließlich im Oktober Bäume gefällt werden. Das Staatliche Bauamt wird die Rodungen daher kurzfristig noch in der kommenden Woche vornehmen, damit mit der Baumaßnahme im kommenden Jahr begonnen werden kann.
Es sind zunächst verschiedene Leistungen vor Beginn der eigentlichen Höherlegung der Staatsstraße durchzuführen. Zum einen sind umfangreiche Spartenverlegungen nötig, die aufgrund des bevorstehenden Winters erst im kommenden Jahr möglich sind, zum anderen müssen vor Baubeginn vorgezogene, funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahmen, sogenannte CEF- bzw. FCS-Maßnahmen, realisiert werden. Zudem werden im Baubereich aufgrund von Hinweisen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Bodendenkmalverdachtsflächen vorgeschichtlicher Prägung vermutet. Um Behinderungen während des Baus zu vermeiden, ist geplant, alle notwendigen Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ebenfalls vor der eigentlichen Baumaßnahme vorzunehmen.
Die Bauarbeiten müssen aufgrund der Höhe der Baukosten europaweit ausgeschrieben werden. Daher sind entsprechend längere Ausschreibungs- und Vergabefristen zu berücksichtigen und einzuhalten. Zudem sind aufgrund des technisch schwierigen Bauverfahrens, für das Spezialgeräte erforderlich sind, und für die Herstellung der eigens anzufertigenden Betondurchlässe, deutlich längere Bauvorbereitungszeiten einzuplanen, sodass mit dem Bau frühestens im Sommer 2022 begonnen werden kann. Auch aufgrund der notwendigen Vorwegmaßnahmen ist ein früherer Baubeginn nicht möglich. Da für die Bauarbeiten zur Höherlegung der Staatsstraße selbst, die nur unter Vollsperrung der Straße möglich sind, eine komplette Bausaison benötigt wird, ist eine Fertigstellung in 2022 nicht mehr zu schaffen. Es sollen daher sämtliche Vorwegmaßnahmen und mögliche Vorleistungen für die Dammherstellung im kommenden Jahr durchgeführt werden, die notwendigen Rodungen noch im Oktober 2021.
Durch das Vorziehen der Vorwegmaßnahmen und der Vorleistungen für die Dammerstellung kann sichergestellt werden, dass die zu beauftragende Baufirma für einen reibungslosen Bauablauf für die aufwändige Dammerstellung ausreichend Vorlaufzeit hat. Auch kann durch die Vorwegmaßnahmen in 2022 das Risiko von Bauverzögerungen beim Bau des Damms, die womöglich zu einer Sperrung der Straße in den eigentlich baufreien Wintermonaten führen, reduziert werden.
Die Fertigstellung der Maßnahme mit dem Lückenschluss des Radwegs erfolgt dann im Jahr 2023.
Auskunft erteilen:
Frau Heiß, Tel. 0881/990-1150
Herr Hüntelmann, Tel. 0881/990-1151