PRESSEMITTEILUNG 44/2018

Weilheim, den 26.09.18

Tunnel Starnberg - Aktualisiertes Gutachten bestätigt Notwendigkeit des Lüftungskamins am Schlossberg

Im Rahmen der Ausschreibungsplanung für den Tunnel Starnberg war zu klären, ob wegen des in Zukunft immer geringeren Schadstoffausstoßes der Fahrzeuge u.U. auf den Bau des planfestgestellten Lüftungskamins auf dem Schloßberg verzichtet oder dieser zumindest kleiner dimensioniert werden kann. Das Staatliche Bauamt Weilheim hat zur Klärung dieser Frage das Immissionsgutachten aktualisieren lassen. Ergebnis: Der Lüftungskamin am Schlossberg ist in der bisher geplanten Form auch in Zukunft unverzichtbar.

Der Planfeststellungsbeschluss für den Tunnel Starnberg sieht folgendes Lüftungskonzept vor:

  • Durch eine Längslüftung mit Mittelabsaugung wird durch die Tunnelportale Frischluft angesaugt. Die Abluft wird über einen Kamin auf der Höhenlage des Schlossbergs in die Atmosphäre abgegeben.
  • Dieses Lüftungssystem bietet die Möglichkeit, die an den Portalen austretende Abluftmenge zu minimieren und damit das Umfeld der Tunnelportale vor übermäßigen Schadstoffeinträgen zu schützen.

Anlass für die nun erfolgte Begutachtung der Schadstoffimmissionen im Zusammenhang mit dem Tunnel Starnberg ist die Prognose, dass der Ausstoß an Luftschadstoffen bis zur Inbetriebnahme des Tunnels aufgrund einer moderneren Fahrzeugflotte sinken wird. Folgende Fragestellungen waren deshalb zu klären:

  • Ist eine Absaugung der Abgase im Normalbetrieb zukünftig vollständig entbehrlich?
  • Ist es möglich und sinnvoll den Lüftungskamin am Schlossberg entfallen zu lassen?
  • Falls nein, können die Abmessungen des Kamins kleiner ausfallen?

Das aktualisierte Immissionsgutachten zeigt, dass für den Normalbetrieb nicht auf die planfestgestellte Längslüftung mit Mittelabsaugung verzichtet werden kann, da ansonsten eine Grenzwertüberschreitung am Nordportal nicht sicher auszuschließen wäre. Aussagen des Gutachtens im Einzelnen:

  • Die abgesaugten Schadstoffe werden mittels Abluftkamin effektiv verdünnt. Die Immissionsbelastung im Umfeld des Abluftkamins bleibt dabei nahezu unverändert, die Erhöhung liegt sogar außerhalb des messbaren Bereichs, bei gleichzeitig deutlicher Entlastung im Bereich des Nordportals und ohne Verschlechterung am Südportal.
  • Ein alternatives System mit durchgehender Längslüftung würde hingegen im Wesentlichen die Abluft aus dem Tunnel lediglich auf die beiden Portale verteilen.
  • Für eine effektive Reduzierung der Abgaskonzentration und damit zum Schutz der Anwohner in der Umgebung des Abluftkamins, sind die geplanten Abmessungen des Kamins unabhängig von dessen Betriebsumfang auch in Zukunft erforderlich. Somit kann der Kamin am Schlossberg nicht verkleinert werden.

Im Ergebnis bestätigt das aktualisierte Immissionsgutachten, dass das geplante Lüftungskonzept mit Mittelabsaugung nach wie vor die Bürgerinnen und Bürger in Starnberg am besten vor Abgasen schützt.

Auskunft erteilt:

Herr Ludwig, Tel. 0881/990-1152